Information Reguations Next Event History Results Pictures
Sun, 3-09-2023



REGLEMENT INTERNATIONALE WINDMÜHLENRALLY

1. VERANSTALTER UND ORGANISATION.
Die Internationale Windmühlenrally wird in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Veteran Motorräder Verein veranstaltet.

2. TEILNEHMER.
An dieser Internationalen Windmühlenrally können alle Eigentümer und Fahrer von Motorrädern und Dreirädern, welche den Anforderungen dieses Reglements entsprechen, teilnehmen.

3. DIE RALLY.
Die Windmühlenrally wird über 2 Tage gefahren. Die Strecke soll jeden Tag mindesstens 100 Km lang sein, mit einer Pause mindestens.
Der Teilnehmer muss auf dem Nennungsformular angeben, welche Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren wird. Empfohlen wird ein Wahl aus Geschwindigkeiten von 24, 30 und 36 Km/St.
Alle Teilnehmer müssen mit kaltem und abgeschaltenem Motorrad am Start erscheinen. Die Motorräder, welche von den Teilnehmern der 'A'- und 'B'-teams benützt werden, sollen bevor dem Start am zweiten Tag mindestens 12 volle Stunden in einem Parc Fermé aufgestellt sein.

4. KLASSE-EINTEILUNG.

    Klasse A: Maschinen hergestellt bis zum 31.12.1914
    Klasse B: Maschinen hergestellt zwischen dem 1.1.1915 und 31.12.1924
    Klasse C: Maschinen hergestellt zwischen dem 1.1.1925 und 31.12.1930
    Klasse D: Maschinen hergestellt zwischen dem 1.1.1931 und 31.12.1940
Über der Einteilung in diesen Klassen entscheidet in Zweifelsfällen eine technische Kommission.

5. STRECKE-ANDEUTUNGEN.
Für jede Rally muss rechtzeitig und am besten schriftlich bekanntgegeben werden welche Beschilderung benützt wird.
Empfolen wird orangefarbige Schilder mit weißer Rand zu benützen, welche rund, viereckig und dreieckig sind mit einem Durchschnitt von mindestens 12 cm, wobei gilt:

    Viereck = links abbiegen,
    Dreieck = geradeaus,
    Rund = rechts abbiegen.
Die Schilder müssen auf der rechten Seite von der Strasse, an eine deutliche Stelle befestigt werden, wenn möglich 10 Meter bevor eine Kreuzung.

6. KONTROLLEN.
Der Veranstalter muss vor Anfang der Rally angeben welche Flaggen von den Kontrollen benützt werden. Es muss Unterschied gemacht werden zwischen Zeit- und Streckenkontrollen.
Avisiert wird um mindestens 5 Zeitkontrollen in jeder Rally aufzunehmen.

7. AUSRÜSTUNG.
Alle Fahrer und Maschinen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Teilnehmer müssen mit ihren Maschinen Haftpflicht versichert sein während der Rally und müssen auch im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Es ist Pflicht einen Sturzhelm zu tragen.
Vor dem Start am ersten Tag der Rally soll eine Maschine-Abnahme stattfinden, wobei die Sicherheit der Maschine sehr gut betrachtet werden muss. Ausserdem sollen die Räder und der Bremse gut gecheckt werden.
Während der Rally darf nicht von Maschine gewechselt werden.

Geschwindigkeitsmesser sind verboten und werden bei Maschinen worauf montiert, versiegelt bei der Abnahme. Elektronische Zeitmessgeräte, oder Teile hiervon, sind am strengsten verboten.

8. ZUSAMMENSTELLUNG TEAMS.
Jedes Land, dass an der Windmühlenrally teilnimmt darf erscheinen mit ein (1) 'A'-team, welche sich bewerbt für den Windmühlen Trophy und ein (1) 'B'-team, welche sich bewerbt für eine nationalen Errinerungs Preis.
Das 'A'-team, sowie das 'B'-team muss von den Schriftführer eines nationalen Clubs angemeldet werden.

Das 'A'-team besteht aus 6 Fahrer und 1 Reserve, wobei folgende Zusammenstellung gilt:

  • 2 Maschinen hergestellt bis zum 31-12-1914,
  • 2 Maschinen hergestellt bis zum 31-12-1924 und
  • 2 Maschinen hergestellt bis zum 31-12-1930.
Das Motorrad des Reserves soll hergestellt sein bis zum 31.12.1930.
Falls ein Land mit einem 'A'-team teilnehmen möchte, welche nicht die Baujahranforderun¬gen entspricht, bekommt dieses Land ein Anzahl von extra Strafpunkte (sehe Strafpunkte).

Das 'B'-team besteht aus 4 Fahrer und 2 Reserven, wobei die Maschinen hergestellt sein müssen bis zum 31-12-1940.

Weitere Teams, welche gebildet werden können: Damen-Teams, Club-Teams und Marken-Teams, alle mit Maschinen hergestellt bis zum 31-12-1940. Diese Teams bestehen aus 3 Fahrer und 1 Reserve.
Es besteht die Möglichkeit, in verschiedenen Teams teilzunehmen, jedoch darf ein Teilnehmer nur in einem National-, Damen-, Marken- oder Clubteam mitmachen.
Für jedes Team soll sich einen Teilnehmer als Kapitän anmelden.

9. STRAFPUNKTE.
Strafpunkte werden wie folgt gegeben:

* jedes Jahr oder Teil eines Jahres, dass ein Motorrad des Teams von den Baujahranforderungen abweicht (gilt nur für 'A'-Team) 1 punkt
* jede Minute zu früh oder zu spät bei einer Kontrolle 1 punkt
* nicht pünktlich aufstellen des Motorrades im Parc Fermé 10 punkte
* mit einem warmen Motor am Start erscheinen 10 punkte
* nicht innerhalb eine Minute starten des Motorrades mittels antreten oder anlaufen 10 punkte
* anhalten in Sichtweite einer Zeitkontrolle 30 punkte
* anfahren einer Kontrolle aus der falschen Richtung 30 punkte
* verfehlen einer Zeit- oder Streckenkontrolle 30 punkte
* bei von der Veranstaltung konstatierten Übertretungsfälle 50 punkte
Die begonnene Minute zählt voll. Die Zeit im Moment der Abgabe der Kontrollekarte gilt. Verlorene Zeit kann nicht aufgeholt werden.

Für das 'A'-Team gilt als Resultat die Strafpunkte der 6 besten Teilnehmern. Falls nur 5 Teilnehmer von ein oder mehrere Teams am Ziel kommen, dann gilt für alle 'A'-Teams das Resultat der 5 besten Teilnehmern.
Für die 'B'-Teams gilt das Resultat der 4 besten Teilnehmern.
Für die übrigen Teams gilt das Resultat von den 3 besten Teilnehmern.
Bei gleicher Punktzahl gilt das höchste Gesamtalter der Maschinen. Falls dies auch gleich ist, gilt das höchste Gesamtalter der Fahrer.

10. PREISE.
DIE WINDMÜHLE: ein Länder-Teampreis zur Verfügung gestellt von der V.M.C., mit sieben von der Veranstalter zur Verfügung gestellte Repliken, für die Fahrer des besten 'A'-Teams. Die Windmühle ist ein ewigwährender Wanderpokal und bleibt Eigentum des V.M.C.. Der Gewinner der Windmühle veranstaltet den erstfolgenden Windmühlenrally. Dieser soll stattfinden innerhalb zwei Jahre nach dem Jahr der letzte Windmühlenrally, jedoch nicht im gleichem Kalenderjahr. Falls das Datum des erstkommenden Windmühlenrally nicht innerhalb 360 Tage nach der letzte Windmühlenrally bekanntgegeben wird, hat der V.M.C. das Recht die Veranstaltung an einem anderen Land zu gönnen.
Die Organisation kann nach Überlegung einem anderen Land gegeben werden.
Um roulieren zu können, ist es nicht gestattet zweimal nacheinander im gleichen Land die Windmühlenrally zu organisieren.

Ein NATIONALER ERINNERUNGSPOKAL: ein Länder-Teampreis zur Verfügung gestellt von dem organisierenden Land, mit sechs von dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Repliken für die Fahrern des besten 'B'-Teams. Dieser Pokal kann ein Wanderpokal sein.

11. PROTESTE.
Proteste sind schriftlich von der diesbezüglichen Fahrer bei der Organisations-Kommission zu erheben und zwar spätestens eine halbe Stunde nach eintreffen am Ziel. Proteste gegen der Punktenberechnung sind möglich bis spätestens ein Viertelstunde nach Überreichung der Kontrollekarte.
Die Protesterhebung ist verbunden mit der Zahlung von Protestkosten von EUR 20,- (oder ein gleichwärtiges betrag im nationalen Münzeinheit). Dieser Betrag wird zurückgegeben falls der Protest zugesagt wird. Die Entscheidung wird von einen Kommission getroffen, welche von den Kapitänen des 'A'-Teams sowohl ein Mitglied des Veranstalters zusammengestellt wird.

12. ALLGEMEINES.
Änderungen oder Einschränkungen dieses Reglementes sind ausschliesslich gewährt nach schriftliche Genehmigung des Sekretariates der V.M.C..

Der niederländische Text ist verbindlich.

International Windmill Rally:
email: info@windmillrally.eu